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Abstimmung

Geheime Wahl online im Verein: Wann sie nötig ist und wie sie funktioniert

Wann Mitglieder eine geheime Wahl verlangen können, was ein Online-System dafür leisten muss und welche Fragen Sie dem Anbieter vorher stellen sollten.

Aktualisiert · 5 Min. Lesezeit

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Kurz gesagt: Das BGB schreibt keine geheime Wahl vor; die Satzung entscheidet, ob und wann sie verlangt werden kann. Online ist eine geheime Wahl möglich, wenn das System das Stimmrecht von der abgegebenen Stimme trennt: Es prüft, wer wählen darf und ob er schon gewählt hat, speichert die Stimme aber ohne Bezug zur Person.

Wann eine Wahl geheim sein muss

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält keine Vorschrift, dass Wahlen oder Abstimmungen im Verein geheim stattfinden müssen. Maßgeblich ist die Satzung. Drei Varianten sind verbreitet: Die Satzung schreibt geheime Wahl für Vorstandswahlen zwingend vor. Die Satzung bestimmt, dass auf Antrag eines Mitglieds oder einer bestimmten Zahl von Mitgliedern geheim gewählt wird. Oder die Satzung schweigt, dann entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss über den Wahlmodus, und der Versammlungsleiter führt das aus.

In der Praxis empfiehlt es sich, Personenwahlen geheim durchzuführen, sobald ein Mitglied das wünscht, auch wenn die Satzung es nicht verlangt. Eine offene Abstimmung über Personen setzt Mitglieder unter sozialen Druck, und ein Ergebnis, das nur durch Handzeichen zustande kam, ist bei knappen Verhältnissen leichter anzugreifen. Bei Sachabstimmungen, etwa über den Haushalt, ist offene Abstimmung die Regel.

Was geheim bedeutet

Eine geheime Wahl hat zwei Anforderungen, die sich auf den ersten Blick widersprechen. Erstens muss sichergestellt sein, dass nur Wahlberechtigte wählen und jeder genau einmal. Zweitens darf niemand, auch nicht die Wahlleitung, nachvollziehen können, wie ein einzelnes Mitglied gewählt hat. Im Saal löst man das mit Stimmzetteln und Wahlurne: Am Einlass wird die Berechtigung geprüft und abgehakt, der Stimmzettel selbst trägt keinen Namen.

Online braucht es dasselbe Prinzip: die Trennung von Stimmrecht und Stimme. Das System prüft beim persönlichen Zugang, wer wählt, vermerkt, dass diese Person gewählt hat, und speichert die Stimme dann in einem getrennten Bestand ohne Verknüpfung zur Person. Was das System danach zeigt, ist die Liste derer, die gewählt haben, und getrennt davon die Summe der Stimmen je Kandidat. Beides zusammen erlaubt keinen Rückschluss.

Warum Umfragetools und Videokonferenzen dafür nicht taugen

Ein Formular ohne Anmeldung ist anonym, prüft aber nicht, ob jemand wahlberechtigt ist oder mehrfach abstimmt. Ein Formular mit Anmeldung prüft die Berechtigung, speichert aber Name und Stimme in derselben Zeile. Beides ist keine geheime Wahl. Auch die Umfragefunktion einer Videokonferenz kann das Ergebnis dem Moderator meist mit Namen anzeigen, und sie berücksichtigt weder Vollmachten noch Stimmgewichte. Der Ratgeber Umfragetool oder Abstimmungssystem geht auf die Unterschiede im Detail ein.

Ablauf einer geheimen Online-Wahl

Der Ablauf unterscheidet sich kaum von einer offenen Online-Abstimmung. Der Versammlungsleiter oder Wahlleiter legt den Wahlgang vorher an: Kandidaten, Zahl der zu vergebenden Sitze, erforderliche Mehrheit, Kennzeichnung als geheim. Vor der Eröffnung stellt er fest, wer stimmberechtigt und anwesend ist, einschließlich der Vollmachten. Dann öffnet er den Wahlgang, die Mitglieder wählen auf Telefon oder Computer, und er schließt ihn, wenn alle gewählt haben oder die angekündigte Zeit abgelaufen ist.

Das System zeigt anschließend das Ergebnis: Zahl der Wahlberechtigten, Zahl der abgegebenen Stimmen, Stimmen je Kandidat, ungültige Stimmen und Enthaltungen. Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis und fragt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Das Protokoll enthält diese Zahlen und die Liste der Teilnehmer, aber keine einzelnen Stimmen. Bei hybriden Versammlungen wählen die Mitglieder im Saal über dasselbe System auf ihrem Telefon, damit es nur eine Urne gibt.

Fragen an den Anbieter

Bevor Sie ein System für eine geheime Wahl einsetzen, sollten Sie folgende Punkte klären und sich die Antworten schriftlich geben lassen:

  • Wird die Stimme technisch getrennt von der Identität des Wählers gespeichert, oder nur in der Anzeige ausgeblendet?
  • Kann ein Administrator des Anbieters oder des Vereins nachträglich einsehen, wer wie gewählt hat?
  • Wie stellt das System sicher, dass jedes Mitglied genau einmal wählt, und wie geht es mit Vollmachten um?
  • Kann der Wähler nach der Abgabe sehen, dass seine Stimme gezählt wurde, ohne dass andere sie sehen?
  • Welches Protokoll wird erzeugt, und enthält es die Zahl der Berechtigten, der Abgaben und das Ergebnis mit Zeitstempel?
  • Wo werden die Daten gespeichert, und wie lange? Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO?
  • Was passiert, wenn ein Mitglied während des Wahlgangs die Verbindung verliert?

Ein Anbieter, der diese Fragen nicht klar beantworten kann, ist für geheime Wahlen nicht geeignet, auch wenn das Werkzeug für offene Abstimmungen ausreicht.

Dokumentation und Anfechtung

Wer eine Wahl anfechten will, muss in der Regel darlegen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, der sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann. Ihre beste Verteidigung ist ein lückenloses Protokoll: Wer war berechtigt, wer hat teilgenommen, wie viele Stimmen wurden abgegeben, wie lautet das Ergebnis. Dass die Wahl online stattfand, ist für sich kein Anfechtungsgrund, sofern die Satzung oder ein Mitgliederbeschluss die Form der Versammlung deckt. Wie Sie das prüfen, erklärt der Ratgeber zur virtuellen Mitgliederversammlung im Verein.

Bei Vorstandswahlen reichen Sie das Protokoll mit der Anmeldung beim Vereinsregister ein. Das Registergericht will sehen, dass die Wahl ordnungsgemäß zustande kam; die Geheimhaltung der einzelnen Stimmen ist dafür kein Hindernis, weil nur das Ergebnis und die Zahlen eingetragen werden.

Häufige Fragen

Kann ein einzelnes Mitglied eine geheime Wahl verlangen?

Das hängt von der Satzung ab. Viele Satzungen sehen vor, dass auf Antrag geheim gewählt wird, manche verlangen einen bestimmten Anteil der Anwesenden. Schweigt die Satzung, entscheidet die Versammlung. Bei Personenwahlen ist es ratsam, dem Wunsch nachzukommen.

Ist eine Online-Wahl wirklich geheim, wenn jeder einen persönlichen Link bekommt?

Ja, wenn das System den Link nur dazu nutzt, die Berechtigung und die einmalige Abgabe zu prüfen, und die Stimme selbst ohne Verbindung zur Person speichert. Fragen Sie den Anbieter, ob das technisch so umgesetzt ist.

Was steht im Protokoll einer geheimen Online-Wahl?

Die Zahl der Wahlberechtigten, die Zahl der abgegebenen Stimmen, das Ergebnis je Kandidat, Enthaltungen und ungültige Stimmen, jeweils mit Zeitstempel. Wer wie gewählt hat, steht nicht im Protokoll und ist auch im System nicht nachvollziehbar.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie einen Anwalt oder Ihre Verwaltung.