Vorstand
Vorstandswahl online: Kandidaten, Wahlgänge, Stichwahl und Registeranmeldung
Vorstandswahl online: Kandidatenaufstellung, Einzel- oder Blockwahl, geheime Stimmabgabe, Stichwahl, Stimmengleichheit und das Protokoll für das Vereinsregister.
Aktualisiert · 6 Min. Lesezeit
Vor der Versammlung: Satzung lesen und Kandidaten sammeln
Der Vorstand wird nach § 27 BGB durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Satzung sagt in der Regel auch, welche Posten es gibt, wie lange die Amtszeit dauert, ob die Wahl geheim sein muss, welche Mehrheit gilt und ob Blockwahl zulässig ist. Lesen Sie diese Absätze vor jeder Wahl noch einmal, auch wenn Sie sie zu kennen glauben.
Kandidaten können sich in vielen Vereinen bis zur Versammlung melden, manche Satzungen verlangen eine Frist vor der Versammlung. Sammeln Sie die Kandidaturen mit Name, angestrebtem Posten und einer kurzen Vorstellung und nehmen Sie sie in die Einladung oder in die Versammlungsunterlagen auf. Bei einer Online-Wahl müssen die Kandidaten vor Eröffnung des Wahlgangs im System angelegt sein; ein Kandidat, der sich erst in der Versammlung meldet, wird vom Wahlleiter nachgetragen, sofern die Satzung das erlaubt. Auch abwesende Kandidaten können gewählt werden; ihre Bereitschaft zur Kandidatur sollte dann in Textform vorliegen.
Wahlleitung
Sofern die Satzung die Wahlleitung nicht regelt, hat es sich bewährt, dass die Mitgliederversammlung zu Beginn des Tagesordnungspunkts Wahlen einen Wahlleiter bestimmt, der selbst nicht kandidiert. Er stellt fest, wie viele Stimmberechtigte anwesend oder vertreten sind, ruft die Kandidaten auf, eröffnet und schließt jeden Wahlgang, verkündet das Ergebnis und fragt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Online bedient er das System selbst oder lässt es von einer zweiten Person bedienen. Der bisherige Vorstand tritt für die Dauer der Wahl in den Hintergrund.
Einzelwahl oder Blockwahl
Bei der Einzelwahl wird jeder Posten in einem eigenen Wahlgang besetzt: erst der Vorsitzende, dann der Stellvertreter, dann der Schatzmeister. Das ist der Regelfall und immer zulässig. Bei der Blockwahl wird eine ganze Liste in einem Wahlgang gewählt, was schnell geht, aber Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, einzelne Personen abzulehnen. Nach verbreiteter Auffassung ist die Blockwahl nur zulässig, wenn die Satzung sie vorsieht oder kein anwesendes Mitglied widerspricht. Fragen Sie vor einer Blockwahl ausdrücklich, ob jemand widerspricht, und halten Sie die Antwort im Protokoll fest.
Eine Zwischenform ist die Wahl mehrerer gleichrangiger Beisitzer in einem Wahlgang: Jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, darf je Kandidat höchstens eine Stimme geben, und die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt. Ein Abstimmungssystem muss diesen Wahlmodus abbilden können, einschließlich der Regel, wie viele Stimmen ein Mitglied höchstens vergeben darf.
Geheime Stimmabgabe
Ob die Vorstandswahl geheim sein muss, regelt die Satzung; empfehlenswert ist es in jedem Fall. Online bedeutet geheim, dass das System über den persönlichen Zugang prüft, wer wählt, die Stimme aber ohne Bezug zur Person speichert. Kein Mitglied, kein Wahlleiter und kein Administrator kann später sehen, wer wen gewählt hat. Bei einer hybriden Versammlung wählen die Mitglieder im Saal über dasselbe System auf ihrem Telefon. Welche Anforderungen an das System gelten, erklärt der Ratgeber zur geheimen Wahl online im Verein.
Mehrheit, Stichwahl und Stimmengleichheit
Nach § 32 Abs. 1 BGB entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nach herrschender Auffassung nicht als abgegebene Stimmen zählen. Bei einem einzigen Kandidaten heißt das: Er ist gewählt, wenn mehr Mitglieder mit Ja als mit Nein stimmen. Bei zwei Kandidaten ist gewählt, wer mehr Stimmen hat. Bei drei oder mehr Kandidaten kann es passieren, dass keiner die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Dann folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten, sofern die Satzung nicht stattdessen die relative Mehrheit genügen lässt. Legen Sie den Wahlmodus vor Eröffnung fest und sagen Sie ihn an, damit er nicht nachträglich zum Streit wird.
Bei Stimmengleichheit gilt, was die Satzung bestimmt: Losentscheid, zweiter Wahlgang oder Entscheidung durch den Versammlungsleiter. Fehlt eine Regelung, ist ein weiterer Wahlgang der sicherste Weg, und wenn auch der gleich ausgeht, das Los. Ein Abstimmungssystem sollte nach einem Wahlgang ohne Ergebnis innerhalb einer Minute einen neuen Wahlgang mit den verbliebenen Kandidaten anlegen können.
Annahme der Wahl
Gewählt ist nur, wer die Wahl annimmt. Der Wahlleiter fragt jeden Gewählten unmittelbar nach der Verkündung, online per Wortmeldung, und das Protokoll hält die Annahme fest. Abwesende Gewählte erklären die Annahme nachträglich in Textform; die Erklärung wird dem Protokoll beigefügt.
Protokoll und Anmeldung zum Vereinsregister
Jede Änderung des Vorstands ist nach § 67 BGB vom Vorstand zum Vereinsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt nach § 77 BGB in öffentlich beglaubigter Form, also mit notariell beglaubigter Unterschrift von Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl, und ihr ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen. Diese Urkunde ist das Versammlungsprotokoll. Das Registergericht prüft daraus, ob die Wahl ordnungsgemäß zustande kam. Das Protokoll sollte deshalb enthalten:
- Ort, Datum, Form der Versammlung (Präsenz, hybrid, virtuell) und die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung.
- Zahl der anwesenden und vertretenen Stimmberechtigten.
- Für jeden Wahlgang: Posten, Kandidaten, Zahl der abgegebenen Stimmen, Stimmen je Kandidat, Enthaltungen, ungültige Stimmen, Ergebnis.
- Die Erklärung jedes Gewählten, dass er die Wahl annimmt.
- Name, Geburtsdatum und Wohnort der Gewählten, soweit das Registergericht diese Angaben verlangt.
- Unterschriften von Versammlungsleiter und Protokollführer, wie die Satzung es vorschreibt.
Das Abstimmungsprotokoll des Systems mit Zeitstempeln kommt als Anlage dazu. Manche Registergerichte fragen bei Online-Wahlen nach, wie die Identität der Wähler und die Einmaligkeit der Stimme sichergestellt wurden. Ein Satz dazu im Protokoll spart Rückfragen: Die Wahl wurde über ein Abstimmungssystem mit persönlichen Zugängen durchgeführt, jedes Mitglied konnte genau einmal abstimmen, die Stimmen wurden geheim erfasst.
Häufige Fragen
Muss die Vorstandswahl geheim sein?
Nur wenn die Satzung es vorschreibt oder ein Mitglied es nach der Satzung verlangen kann. Bei Personenwahlen ist die geheime Wahl aber in jedem Fall zu empfehlen, und online ist sie nicht aufwendiger als eine offene.
Was passiert, wenn bei drei Kandidaten keiner die Mehrheit erreicht?
Dann folgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, sofern die Satzung nicht die relative Mehrheit genügen lässt. Legen Sie den Modus vor dem ersten Wahlgang fest und sagen Sie ihn an.
Akzeptiert das Vereinsregister ein Protokoll einer Online-Wahl?
Ja, wenn aus dem Protokoll hervorgeht, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen war, wie viele Mitglieder abgestimmt haben, wie das Ergebnis lautet und dass die Gewählten angenommen haben. Ein Hinweis auf persönliche Zugänge und einmalige Stimmabgabe beugt Rückfragen vor.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie einen Anwalt oder Ihre Verwaltung.